Der Führungslehrgang an der Führungsakademie
Der Führungslehrgang der Führungsakademie dient der Vorbereitung von besonders qualifizierten Nachwuchskräften auf leitende Funktionen in der Landesverwaltung bzw. in den entsendenden Organisationen. Dem intersektoralen Auftrag folgend, stehen für nationale wie internationale Bewerbungen außerhalb der Landesverwaltung Teilnahmeplätze zur Verfügung.
Nähere Informationen zum jeweils aktuellen Führungslehrgang entnehmen Sie der Internetseite der Führungsakademie.
Verfahrensablauf
Teilnehmende aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Die Amtschefinnen und Amtschefs der Ressorts benennen dem Staatsministerium ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Führungslehrgang. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt flexibel entsprechend der Personalentwicklungsplanung der Ressorts. Jedes Ressort besetzt in eigener Zuständigkeit ein bis drei Plätze. Möchte ein Ressort mehr als 2 Plätze in Anspruch nehmen, ist eine Vorabstimmung mit der Führungsakademie sinnvoll. Für den Bereich der Regierungspräsidien liegt die Zuständigkeit der Teilnehmenden-Auswahl beim jeweiligen Fachressort, welches das Innenministerium über seine Entscheidung rechtzeitig informiert.
Teilnehmende außerhalb der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Interessierte Organisationen außerhalb der Landesverwaltung können geeignete Bewerberinnen und Bewerber direkt bei der Führungsakademie melden. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Führungsakademie im Rahmen eines Auswahl-Assessments. Die Führungsakademie nimmt bei Bedarf eine Vorauswahl für die Teilnahme am Assessment vor. Eine direkte Bewerbung von externen Interessentinnen und Interessenten ist nicht möglich.
Die für den Führungslehrgang benannten Teilnehmenden nehmen im Rahmen der „Brücke zur Akademie“ an einem Potenzial-Assessment-Center teil.
Fristen
Es gilt die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Anmeldefrist.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen entnehmen Sie der jeweiligen Ausschreibung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Führungsakademie (URL: https://www.diefuehrungsakademie.de/fuehrungslehrgang)
Kosten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Landesverwaltung werden von ihrer Dienststelle für die Präsenzphase an die Führungsakademie Baden-Württemberg abgeordnet. Sie erhalten während dieser Zeit Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) oder bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Trennungsgeld. Während der berufsbegleitenden Phase übernimmt die Führungsakademie für die Teilnahme an den Lehrgangswochen und den Projekten die Reisekosten nach LRKG. Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben.
Entsendende Organisationen außerhalb der Landesverwaltung zahlen eine Teilnahmepauschale in Höhe von 1.000 Euro je Person jeweils für die Präsenzphase und die berufsbegleitende Phase. Reisekosten, die im Rahmen des Lehrgangs entstehen, müssen von den Teilnehmenden selbst getragen und mit ihren entsendenden Organisationen eigenverantwortlich abgerechnet werden. Für Teilnehmende aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und kleineren Verbänden kann die Gebühr im Einzelfall auch verringert werden. Zusätzlich können im Einzelfall (z.B. Teilnehmende aus den MOE-Staaten) auch Stipendien über den Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie gewährt werden.
Bearbeitungsdauer
-
Bezugsort
-
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Keine-
Zuständigkeit
die Führungsakademie Baden-Württemberg
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.06.2022 freigegeben.