Leistungen: Gemeinde Mühlenbach

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Gäste Bürger
Leistungen

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Hilfe zur Pflege beantragen

Wenn Sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und daher der Hilfe durch andere bedürfen, haben Sie Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Diese wird aber nur geleistet, wenn Sie die Pflegeleistungen weder selbst tragen können noch sie von anderen - z.B. der Pflegeversicherung - erhalten.

Leistungen der Hilfe zur Pflege kommen für Sie in Betracht bei finanzieller Bedürftigkeit

  • für Pflegebedürftige, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) versichert sind,
  • in Fällen, in denen die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich nicht für mindestens sechs Monate besteht und aus diesem Grund keine Leistungen duch die Pflegeversicherung gewährt werden,
  • in Fällen, in denen der pflegerische Bedarf durch die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Höhe nach begrenzt sind, nicht sichergestellt werden kann.

Hilfe zur Pflege umfasst beispielsweise:

  • häusliche Pflege
  • Pflegehilfmittel
  • Pflegegeld
  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • stationäre Pflege (z.B. in Pflegeheimen)
  • digitale Pflegeanwendungen

Verfahrensablauf

Wenn Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind, wenden Sie sich zunächst an diese, um zu klären, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen in welcher Höhe zustehen. Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, können Sie Hilfe zur Pflege bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

Den Antrag auf Hilfe zur Pflege müssen Sie schriftlich stellen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular, das Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt erhalten.

Das Sozialamt veranlasst bei nicht Pflegeversicherten die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch das Gesundheitsamt oder eine andere geeignete Stelle. Anhand Ihrer Angaben und Unterlagen prüft sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Hinweis: Hilfe zur Pflege erhalten Sie nicht für die Vergangenheit, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.

Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Nachweise und Dokumente erforderlich, beispielsweise:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Nachweise über das Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparbücher)
  • Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietkosten)
  • Bescheide/Einstufungen der Pflegekasse

Hinweis: Klären Sie im persönlichen Termin mit Ihrem zuständigen Bearbeiter oder Ihrer zuständigen Bearbeiterin, welche anderen Nachweise und Unterlagen Sie in Ihrem speziellen Fall noch vorlegen müssen.

Zuständigkeit

  • für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit bei Versicherten in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung: die zuständige Pflegekasse. Das ist in der Regel Ihre Krankenkasse.
  • für den Antrag auf Hilfe zur Pflege: das für Ihren Wohnsitz zuständige Sozialamt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.02.2022 freigegeben.

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