Ausbildungsförderung für Schüler für Ausbildung im Ausland beantragen
Sie sind Schülerin oder Schüler eines Gymnasiums, einer Fachoberschule oder einer Berufsfachschule? Dann können Sie bei einer Ausbildung oder einem Praktikum im Ausland BaföG erhalten.
Notwendige Ausgaben für Hin- und Rückfahrten zur Ausbildungsstätte erhalten Sie zusätzlich. Diese zusätzlichen Leistungen werden je nach Einzelfall als Zuschuss oder Bankdarlehen geleistet. Ein Bankdarlehen müssen Sie später zurückzahlen, einen Zuschuss nicht.
Hinweis: Der Besuch von Berufsaufbauschulen und Abendgymnasien wird nicht gefördert.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen sie auch zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formblätter können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken. Sie haben auch die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online auszufüllen.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen der Förderbetrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Fristen
Die Förderung sollten Sie mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragen.
Unterlagen
keine; die zuständige Stelle kann im Einzelfall neben den Formularen weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
keine
Sonstiges
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie eine Liste der zuständigen Ämter.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Ausbildung im Ausland)
- § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Förderung der Deutschen im Ausland)
- § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Staatsangehörigkeit)
- § 12 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Bedarf für Schüler)
- § 16 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Förderungsdauer im Ausland)
Zuständigkeit
abhängig vom Gastland: bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung
Verwandte Lebenslagen
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Berufsausbildung in einer Schule
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Berufsausbildung, Jobs und Praktika im Ausland
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Förderprogramme für Auslandsaufenthalte
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Finanzielle Hilfen und sonstige Angebote
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 16.10.2016 freigegeben.