Abwasser
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über.
Gebühren:
- Schmutzwassergebühr: 1,46 Euro/m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,55 Euro/m²
- Sonstige Einleitungen: 1,46 Euro/m³
Wasser
Die Gemeinde Mühlenbach ist für die Wasserversorgung in der Gemeinde zuständig. Das Trinkwasser wird von der kleinen Kinzig bezogen.
Für den Anschluss an die Wasserversorgung ist von dem Anschlussnehmer eine Benutzungsgebühr zu bezahlen. Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über.
Gebühren:
- Verbrauchsgebühr: 2,50 Euro/m³ zuzüglich MwSt.